Die Gerichtspräsidentin erklärt dem Polizisten unter diesen Umständen werde sie nicht mit dem Beschuldigten sprechen. Sie weist den Polizisten nochmals darauf hin, dass das Filmen im ganzen Gerichtsgebäude verboten sei nicht nur im Gerichtssaal. Sie bittet den Polizisten dem Beschuldigten auszurichten, dass seine Einsprache als zurückgezogen gelte, wenn er nicht im Gerichtssaal erscheine, da dieses Verhalten als unentschuldigtes Fernbleiben von der Hauptverhandlung gewürdigt werde.