3. 3.1 Der Beschwerdeführer macht sinngemäss und zusammengefasst geltend, er sei der Verhandlung nicht unentschuldigt ferngeblieben, da er im Gerichtsgebäude gewesen sei, zwei Polizisten ihn allerdings gehindert hätten, an der Verhandlung teilzunehmen. 3.2 Dem Protokoll der Verhandlung vom 2. Dezember 2021 ist zu entnehmen was folgt: Es wird festgestellt, dass der Beschuldigte am 01.12.2021 nachmittags beim Regionalgericht Berner Jura-Seeland angerufen hat, um sich zu erkundigen, ob die Verhandlung öffentlich sei. Dies wurde vom Gerichtssekretär bestätigt.