Am 7. Dezember 2021 erhob A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) Einsprache (recte: Beschwerde) gegen die Verfügung vom 2. Dezember 2021; ausserdem stellte er sinngemäss ein Ausstandsgesuch für den weiteren Lauf des Verfahrens. Da das Schreiben keine Unterschrift enthielt, wurde es dem Beschwerdeführer von der Verfahrensleitung zur Verbesserung zurückgesandt. Am 17. Dezember 2021 reichte der Beschwerdeführer ein identisches und mit eigenhändiger Unterschrift versehenes Schreiben nach.