9 Nachhaken und den nicht über Gebühr gewährten Fristerstreckungen gezeigt hat. Weiter ist darauf hinzuweisen, dass die Staatsanwaltschaft, nachdem die am 1. Dezember 2021 verlangten Unterlagen nicht sofort herausgegeben worden waren, mit der zuständigen Stelle am 8. Dezember 2021 Kontakt aufgenommen hat, und diese – nach Kenntnisnahme der zeitlichen Dringlichkeit – die verlangte unverzügliche Zustellung der für die Gutachtenserstellung benötigten Unterlagen umgehend veranlassen wollte.