Vorliegend kann – wie beschrieben – der Staatsanwaltschaft in keiner Weise vorgeworfen werden, sie hätte sich passiv verhalten und die beantragten Fristverlängerungen nicht weiter verifiziert resp. einfach hingenommen. Die Staatsanwaltschaft hat ihre «Kontrollfunktion» sehr wohl wahrgenommen, was sich insbesondere auch in den kurzen Fristansetzungen, dem