tionären Aufenthalts in der UPD im Jahr 2020 sowie des Berichts bezüglich Konsultation im Inselspital im Juli 2021 ersucht hat. Wohl in Kenntnis des Umstands, dass eine Gutachtensabgabe bis Freitag 3. Dezember 2021 vor diesem Hintergrund nicht möglich sein würde, hielt sie in ihrer Mail vom 1. Dezember 2021 an die Staatsanwaltschaft fest, dass das Gutachten bis Freitag 10. Dezember 2021 eingereicht werden könne, sofern ihr die benötigten Unterlagen bis Montag 6. Dezember 2021 zugestellt würden. Dass das Gutachten nicht wie zunächst vorgesehen am 6. November 2021 eingereicht werden konnte, ist nachvollziehbar dargelegt.