Nach Eingang der verlangten Unterlagen bei der Gutachterin meldete sich diese bereits wieder am 19. Oktober 2021 bei der Staatsanwaltschaft und erklärte, dass testpsychologische Untersuchungen grosse Auffälligkeiten und Inkonsistenzen ergeben hätten, welche nicht erklärbar seien und weitere testpsychologische Untersuchungen bedingen würden. Am gleichentags mit der Staatsanwaltschaft geführten Telefongespräch führte sie weiter aus, dass weitere testpsychologische Untersuchungen absolut notwendig seien, um die im Gutachtensauftrag gestellten Fragen beantworten zu können.