Ein weiteres Gespräch mit dem Beschwerdeführer fand am 5. Oktober 2021 statt (Mail des amtlichen Verteidigers an die Staatsanwaltschaft vom 4. Oktober 2021). Nach Eingang der verlangten Unterlagen bei der Gutachterin meldete sich diese bereits wieder am 19. Oktober 2021 bei der Staatsanwaltschaft und erklärte, dass testpsychologische Untersuchungen grosse Auffälligkeiten und Inkonsistenzen ergeben hätten, welche nicht erklärbar seien und weitere testpsychologische Untersuchungen bedingen würden.