betreffend edierte Unterlagen bei Dr. med. H.________). Weiter gewährte sie der Gutachterin nicht ohne weitere Abklärungen die beantragte Fristerstreckung bis 3. Dezember 2021 (vgl. Telefonnotiz vom 19. Oktober 2021 betreffend Fristerstreckungsgesuch vom 19. Oktober 2021).