5.6 5.6.1 Damit eine Verletzung des Beschleunigungsgebots angenommen werden kann, ist erforderlich, dass die Behörden bei objektiver Betrachtung des Einzelfalls in der Lage gewesen wären, den Fall als solchen innert wesentlich kürzerer Zeit abzuschliessen resp. – mit Blick auf die hier in Frage stehende Begutachtung – voranzutreiben.