5.5 Dagegen wendet der Beschwerdeführer ein, dass die Staatsanwaltschaft nicht alles daransetze, die Gutachtenserstattung beschleunigt voranzutreiben. Der von der Verteidigung vorgeschlagene Beizug eines anderen Übersetzers/einer anderen Übersetzerin sei von der Staatsanwaltschaft nicht berücksichtigt worden. Der Bezug einer anderen Übersetzungsperson hätte dazu geführt, dass die Gutachterin zum ursprünglich geplanten Begutachtungstermin noch nicht ferienabwesend gewesen und es folglich zu keiner Verzögerung gekommen wäre.