5.3 Aktenkundig hat die Staatsanwaltschaft kurz nach der Verhaftung des Beschwerdeführers eine «Vorabbegutachtung» zur Frage der Legalprognose in Auftrag gegeben. Gestützt auf den hierauf eingelangten Fachbericht vom 22. März 2021 leitete die Staatsanwaltschaft am 21. April 2021 die notwendigen Schritte zur «vollumfänglichen» forensisch-psychiatrischen Begutachtung des Beschwerdeführers ein (Auftragserteilung: 6. Mai 2021, verbunden mit einer Ausfertigungsfrist von maximal sechs Monaten).