Gegen diesen Entscheid erhob A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) am 6. Dezember 2021 via seine amtliche Verteidigung erneut Beschwerde. Er stellte – unter Kosten- und Entschädigungsfolgen – folgende Rechtsbegehren: 1. Es sei der angefochtene Entscheid KZM 21 1281 vom 24. November 2021 aufzuheben; 2. Der Beschwerdeführer sei umgehend aus der Haft zu entlassen; 3. Es sei im Verfahren BM 20 47145 die Verletzung des Beschleunigungsgebots in Haftsachen festzustellen und im Beschlussdispositiv festzuhalten;