umgehende Haftentlassung. Weiter forderte er die Feststellung einer Verletzung des Beschleunigungsgebots in Haftsachen sowie – eventualiter – die Anordnung von auf drei Monate befristeten Ersatzmassnahmen, d.h. konkret eine Ausweisund Schriftensperre, eine Meldepflicht auf einem Polizeiposten sowie ein mittels Electronic Monitoring kontrolliertes Annäherungsverbot gegenüber seiner Ehefrau sowie mit Blick auf das Grundstück an der E.________ (Strasse) in F.________ (Ort).