und entschied, dass die angeordnete Untersuchungshaft fortgeführt werde (Verfahren KZM 21 407). Auf Antrag der Staatsanwaltschaft verlängerte das Zwangsmassnahmengericht die Untersuchungshaft am 6. Mai 2021 um weitere drei Monate (Verfahren KZM 21 501) und am 4. August 2021 um sechs Monate, d.h. bis 3. Februar 2022 (Verfahren KZM 21 871).