Ab Juni 2020 wurden mit Ausnahme von Einvernahmen keine weiteren Beweiserhebungen mehr durchgeführt und nach den Einvernahmen vom 17. Februar 2021 erfolgten wiederum bis zum 14. Dezember 2021 keine weiteren Untersuchungshandlungen mehr. Nachdem die Verteidigung des Beschwerdeführers die Staatsanwaltschaft am 28. Oktober 2021 ersucht hatte, sie über das weitere Vorgehen zu informieren, erklärte diese ihr, dass derzeit der Abschluss des Verfahrens vorbereitet werde und in den kommenden Wochen die Frist gemäss Art. 318 StPO angesetzt werden könne, was schliesslich am 14. Dezember 2021 geschah. Ein früherer Abschluss der Untersuchung durch Ansetzen der Frist gemäss Art.