Bei der Durchsicht der vorliegenden Verfahrensakten fällt indes auf, dass die Staatsanwaltschaft bereits Ende 2019 und im Jahr 2020 weitestgehend sämtliche Untersuchungshandlungen – mit Ausnahme der beiden genannten Einvernahmen – getätigt hat. Ab Juni 2020 wurden mit Ausnahme von Einvernahmen keine weiteren Beweiserhebungen mehr durchgeführt und nach den Einvernahmen vom 17. Februar 2021 erfolgten wiederum bis zum 14. Dezember 2021 keine weiteren Untersuchungshandlungen mehr.