Am 6. November 2019 wurde das Verfahren O 19 6219 (aussergewöhnlicher Todesfall von D.________) wiederaufgenommen und fortan gegen den Beschwerdeführer geführt. Die Verfahren O 19 13560 und O 19 6219 wurden vereinigt. Das zunächst gegen unbekannte Täterschaft geführte Verfahren BM 19 34262 wegen sexueller Handlungen mit Minderjährigen gegen Entgelt z.N. von E.________ wurde mit Verfügung vom 5. Dezember 2019 auf den Beschwerdeführer ausgedehnt und unter BM 19 50845 weitergeführt. Schliesslich wurde das Strafverfahren O 19 13560 wegen sexueller Nötigung z.N. von F.________, G.__