2 und H.________, sexuelle Handlungen mit Kindern z.N. von I.________ und sexuelle Handlungen mit Minderjährigen gegen Entgelt z.N. von J.________ ausgedehnt worden. Am 17. Februar 2021 habe die letzte Einvernahme von K.________ stattgefunden. Seither hätten keine Untersuchungshandlungen mehr stattgefunden. Mit Schreiben vom 5. November 2021 habe die Staatsanwaltschaft mitgeteilt, dass sie den Abschluss des Verfahrens vorbereite und in den kommenden Wochen die Frist gemäss Art. 318 StPO ansetzen werde.