4. 4.1 Der Beschwerdeführer macht geltend, die Staatsanwaltschaft habe am 5. November 2019 ein Verfahren wegen versuchter vorsätzlicher Tötung evtl. Gefährdung des Lebens z.N. von C.________ eröffnet (Verfahrensnummer O 19 13560). Mit Verfügung vom 6. November 2019 sei das Verfahren O 19 6219 (aussergewöhnlicher Todesfall von D.________) wieder aufgenommen und auf den Beschwerdeführer wegen vorsätzlicher Tötung ausgedehnt worden. Die Verfahren O 19 6219 und O 19 13560 seien vereinigt worden. Am 5. Dezember 2019 sei das Verfahren auf sexuelle Handlungen mit Minderjährigen gegen Entgelt z.N. von E._____