4. Zu eröffnen: - dem Strafkläger/Beschwerdeführer, v.d. Rechtsanwältin D.________ (per Einschreiben) - dem Beschuldigten 1 (per Einschreiben) - dem Beschuldigten 2 (per Einschreiben) - der Generalstaatsanwaltschaft (per Kurier) Mitzuteilen: - der Kantonalen Staatsanwaltschaft für Besondere Aufgaben, Staatsanwältin F.________ (mit den Akten – per Kurier) Bern, 15. März 2022 Im Namen der Beschwerdekammer in Strafsachen Der Präsident: