Gemäss dem Wahrnehmungsbericht des Beschuldigten B.________ habe dieser beobachten können, wie der Beschwerdeführer zügig in Richtung Bahnhof davongegangen sei. Er und der Beschuldigte A.________ seien ihm gefolgt und hätten ihn auf Höhe des Globus einholen können. Sie hätten den Beschwerdeführer aufgrund des erhöhten Personenaufkommens in der Laube an den Armen gepackt und ihn an die Wand bzw. in eine Ecke geführt und ihm eröffnet, dass eine erneute Personenkontrolle durchgeführt werde. Der Beschwerdeführer habe seine Arme angespannt, worauf sie versucht hätten, seine Arme hinter den Rücken zu führen, um die Handfesseln anzulegen.