10 gewesen, ihm die Handfesseln anzulegen. Als er auch noch mit den Beinen versucht habe, sich von der Wand wegzustossen, sei er zu Boden geführt worden, um keine weiteren Verletzungen von ihnen oder von ihm in Kauf zu nehmen. Auf dem Boden habe sich der Beschwerdeführer in Seitenlage befunden und habe weiterhin seine Arme vor seinem Körper versperrt. Erst mit grossem Kraftaufwand sei es gelungen, seine Arme auf den Rücken zu führen und ihm die Handfesseln anzulegen. Gemäss dem Wahrnehmungsbericht des Beschuldigten B.__