__ konnte beobachten, wie der Beschwerdeführer zügig in Richtung Bahnhof davongegangen ist. Die äusseren Umstände – wie sie aus den Wahrnehmungsberichten der Beschuldigten hervorgehen – werden grundsätzlich nicht bestritten. Dagegen will der Beschwerdeführer nicht verstanden haben, dass auch er mit der Personenkontrolle gemeint gewesen war, weshalb er sich nicht unerlaubt aus der Gruppe entfernt habe. Die Gesamtumstände präsentieren sich wie folgt: Der Beschwerdeführer reiste nach Bern, um eine unbewilligte Demonstration gegen die Massnahmen der in der Schweiz geführten Gesundheitspolitik zu beobachten.