Vielmehr sei hinterfragt worden, weshalb sie zu einer Personenkontrolle angehalten worden seien. Während der Diskussion über den Grund der Personenkontrolle habe der Beschwerdeführer die Gruppe unerwartet verlassen und sei unter den Lauben in der Spitalgasse in Richtung Globus davongegangen. Erst zu diesem Zeitpunkt habe er sich einer Gesichtsmaske behändigt und diese aufgesetzt. Gemäss Wahrnehmungsbericht des Beschuldigten B.________ hätten er und der Beschuldigte A.________ sich der Gruppe genähert. Der Beschuldigte A.________ habe die Gruppe angesprochen und seinen Polizeiausweis gezeigt.