8 trolle keine Kenntnis gehabt haben soll und sich anschliessend ruhig verhalten und sich bereit erklärt haben soll, sich nun auszuweisen. 5.2 Unbestrittenermassen fand am 15. Mai 2021 in Bern die unbewilligte Demonstration «G.________» statt. Dies war dem Beschwerdeführer bekannt, wie er selbst aussagte. Er erklärte, er habe gewusst, dass in Bern vielleicht etwas geschehen werde. Er habe dies sehen wollen. Was passiert sei, sei sehr wichtig für die Demokratie (vgl. Einvernahme vom 15. Mai 2021). Gemäss Art. 9 Abs. 1 Bst.