Tatsächlich habe die Staatsanwaltschaft keinerlei Beweise erbracht und sich damit begnügt, nur die Aussagen der Beschuldigten zu berücksichtigen. Obwohl die Version des Sachverhalts und die Aussagen des Beschwerdeführers in allen Punkten völlig im Widerspruch zu den Aussagen der Beschuldigten stünden, habe die Staatsanwaltschaft auf weitere Ermittlungen verzichtet, indem sie die den Beschuldigten vorgeworfenen Taten nicht aufgeklärt habe, was im Widerspruch zum gesetzlichen Auftrag stehe. E.____