Im vorliegenden Fall wird den beiden beschuldigten Beamten übermässige Gewalt gegen C.________ vorgeworfen bei ihrem Einsatz vom 15. Mai 2021. Die Aussagen betreffend das Verhalten von C.________ gehen diametral auseinander. Während C.________ geltend macht, er sei immer ruhig geblieben und habe sich nicht gewehrt, geben die beiden Beschuldigten übereinstimmend an, C.________ habe sich renitent verhalten, so dass eine ordnungsgemässe Kontrolle nicht ohne Handfesseln möglich gewesen sei. Aus diesem Grund und weil sich C.________ mit seinem Verhalten strafbar gemacht haben dürfte, wurde es für die beiden Beschuldigten notwendig, C.______