C.________ wehrte sich sowohl gegen die Personenkontrolle sowie gegen die deswegen nötig gewordenen Massnahmen der Handfesseln und des Verbringens auf die Polizeiwache Waisenhaus. Nachdem sich C.________ während des Transports zunehmend beruhigt hatte, konnte die Personenkontrolle ohne Probleme durchgeführt [werden]. Anschliessend konnte C.________ zu den Fest- halte- und Warteräumen verbracht werden, da mit ihm eine Einvernahme durchgeführt werden musste zur Klärung seines eigenen strafbaren Verhaltens. Nach erfolgter Einvernahme wurde C.________ entlassen. […]