Dass er die beiden beschuldigten Personen jedoch als Polizisten mit den entsprechenden Amtsbefugnissen erkannte und wahrnahm, machte er mit seinem eigenen Verhalten deutlich. Indem er sich unauffällig vom Ort der Kontrolle zu entfernen versuchte und sein Tempo erhöhte, nachdem er beim Nach-hinten-Blicken erkannt hatte, dass die beiden Polizisten ihm nacheilten, zeigte er, dass er diese klar als zur Kontrolle berechtigte Polizisten erkannt hatte. Dass die beiden beschuldigten Personen Polizisten waren, welche eine Personenkontrolle durchführen wollten, war aufgrund des gesamten Geschehens der ganzen Gruppe, in welcher sich C.________ befand, klar.