1. Mit Verfügung vom 15. November 2021 stellte die Kantonale Staatsanwaltschaft für Besondere Aufgaben (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) das vom Strafkläger C.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) gegen die beiden Polizisten A.________ und B.________ (nachfolgend: Beschuldigte) initiierte Strafverfahren wegen einfacher Körperverletzung und Amtsmissbrauchs ein. Ebenfalls mit Verfügung vom 15. November 2021 wies sie die Beweisanträge auf Einvernahme von E.________ als Zeugin und einer unbekannten Zeugin, welche anlässlich der Anhaltung des Beschwerdeführers anwesend und später selbst angehalten worden sein soll, ab.