Oberrichter J. Bähler Die Gerichtsschreiberin: Beldi Die Entschädigung für die Reisekosten wird durch den Kanton Bern (Strafabteilung des Obergerichts) entrichtet. Es wird um Zustellung eines Einzahlungsscheins ersucht. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden durch die Beschwerdekammer in Strafsachen in Rechnung gestellt. Rechtsmittelbelehrung auf nächster Seite!