1. Die Beschwerde wird abgewiesen. 2. Das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege wird abgewiesen. 3. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 1’200.00, werden dem Beschwerdeführer auferlegt. 4. Dem Beschwerdeführer werden vom Kanton Bern (Strafabteilung des Obergerichts) CHF 107.60 für die Reisekosten ausgerichtet. Der Beschwerdeführer wird gebeten, der Beschwerdekammer in Strafsachen einen Einzahlungsschein zukommen zu lassen. 5. Weitergehende Entschädigungen werden nicht gesprochen.