Einverständnis der Eltern ist eine Kontaktaufnahme zu Kindern und der Aufbau eines Vertrauensverhältnisses möglich. Ob diesfalls mutmassliche Opfer den Beschwerdeführer tatsächlich identifizieren könnten, ist fraglich. Eine Nacherfassung des DNA-Profils des Beschwerdeführers vermag somit sowohl einer (allfälligen) künftigen Delinquenz entgegenzuwirken, als auch künftige Delikte aufzuklären.