257 StPO nicht nur die Aufklärung von Rückfalltaten, sondern auch deren Verhinderung (im Sinn eines gewissen «Abschreckungseffekts»). Auch wenn die rechtskräftig beurteilten Sexualdelikte im näheren Umfeld des Beschwerdeführers begangen worden sind und die betroffenen Kinder und deren Eltern ihn gekannt haben, bedeutet dies nicht, dass – eine erneute Straffälligkeit des Beschwerdeführers vorausgesetzt – dies auch künftig der Fall sein wird. Auch ohne Kenntnis resp. Einverständnis der Eltern ist eine Kontaktaufnahme zu Kindern und der Aufbau eines Vertrauensverhältnisses möglich.