3 DNA-Profilerstellung bei Personen, die mit einer therapeutischen Massnahme oder einer Verwahrung belegt wurden. Der Zweck der Erfassung liegt einerseits in der Verhinderung von Rückfalltaten (wobei die Erfassung selbstredend neue Delikte für sich alleine nicht auszuschliessen vermag), andererseits in der erleichterten Aufklärung von allfälligen neuen (schweren) Delikten mittels vorgängiger Beweisbeschaffung.