2 gen erkennungsdienstlichen Daten – im System nicht mehr vorhanden ist. Darauf aufmerksam gemacht, leitete die 1. Strafkammer das von der KOST retournierte ursprüngliche Meldeformular vom 12. August 2011 und die Akten SK 10 478 dem Regionalgericht zur Prüfung eines nachträglichen Verfahrens zwecks Erstellung eines neuen DNA-Profils weiter. Die daraufhin vom Regionalgericht angeordnete DNA-Nacherfassung ist nun Gegenstand des vorliegenden Beschwerdeverfahrens.