1. Am 16. November 2021 beschloss das Regionalgericht Bern-Mittelland (nachfolgend: Regionalgericht) in einem selbständigen nachträglichen Verfahren, dass zur Erstellung eines neuen DNA-Profils vom Verurteilten A.________ eine DNA-Probe zu entnehmen sei. Zudem wurde die zur Erstellung des DNA-Profils erforderliche erkennungsdienstliche Behandlung angeordnet und die Bewilligung erteilt, das erkennungsdienstliche Material auszuwerten. Mit Beschwerde vom 23. November 2021 beantragte A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) die Aufhebung des angefochtenen Beschlusses. Weiter ersuchte er um unentgeltliche Prozessführung.