3 ensarzt mit der Einsichtnahme des Attests betrauen, wogegen er (der Beschwerdeführer) sich nicht zur Wehr setzen würde. Auf die Einreichung des Zeugnisses werde an dieser Stelle allerdings verzichtet, da dieses als Teil der Akten des Beschwerdeverfahrens automatisch allen Verfahrensbeteiligten zugänglich gemacht werden würde, auch den Schweizerischen Bundesbahnen.