Im Protokoll der Hauptverhandlung vom 26. August 2021 wurde denn auch mittels Verfügung festgestellt, dass sich der Beschuldigte infolge der aktuell bestehenden Maskentragpflicht im Gerichtsgebäude weigere, an der Gerichtsverhandlung teilzunehmen. Auch im Protokoll der Fortsetzungsverhandlung vom 19. Oktober 2021 wurde mittels Verfügung festgestellt, dass dem Beschuldigten infolge Weigerung die Maskentragpflicht zu befolgen, der Zutritt zum Gerichtssaal verweigert werden musste.