Der Beschuldigte erschien zwar zu beiden Verhandlungsterminen, weigerte sich jedoch beide Male, im Gerichtsgebäude eine Schutzmaske zu tragen bzw. der Gerichtspräsidentin das sich angeblich in seinem Besitz befindliche Attest, welches ihn vom Tragen einer Schutzmaske dispensiert, vorzuweisen. Im Protokoll der Hauptverhandlung vom 26. August 2021 wurde denn auch mittels Verfügung festgestellt, dass sich der Beschuldigte infolge der aktuell bestehenden Maskentragpflicht im Gerichtsgebäude weigere, an der Gerichtsverhandlung teilzunehmen.