Der Beschuldigte stellte daraufhin per E-Mail ein Gesuch um Verschiebung des Verhandlungstermins wegen Ferienabwesenheit (pag. 36). Daraufhin wurde der Verhandlungstermin mit Verfügung zur Terminverschiebung vom 24. Juni 2021 auf den 26. August 2021 verschoben (pag. 38 f.). Diese Verfügung wurde dem Beschuldigten vorab am 24. Juni 2021 per E- Mail zugesendet (pag. 40). Das Original der Terminverschiebung wurde dem Beschuldigten wie bereits in der E-Mail angekündigt anschliessend eingeschrieben per Post zugesendet (pag. 41). Die Sendung wurde vom Beschuldigten jedoch nicht abgeholt und ist am 9. Juli 2021 wiederum beim Ge-