Mit Schreiben vom 26. Oktober 2021 stellte der Beschwerdeführer ein Gesuch um Neubeurteilung und meldete gleichzeitig Berufung an. Die Vorinstanz sistiere daraufhin am 1. November 2021 das Verfahren und wies das Gesuch um Neubeurteilung am 15. November 2021 ab. Gegen die Abweisung des Gesuchs um Neubeurteilung erhob der Beschwerdeführer am 22. November 2021 Berufung (recte: Beschwerde) beim Obergericht des Kantons Bern – zuständigkeitshalber entgegengenommen von der Beschwerdekammer in Strafsachen (nachfolgend: Beschwerdekammer) –, mit dem Antrag, die angefochtene Verfügung sei aufzuheben und das Gesuch um Neubeurteilung gutzuheissen.