1. Das Regionalgericht Oberland, Einzelgericht (nachfolgend: Vorinstanz), verurteilte A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) mit Abwesenheitsurteil vom 19. Oktober 2021 wegen mehrfacher Übertretungen gegen die Verordnung über Massnahmen in der besonderen Lage zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie zu einer Übertretungsbusse von CHF 200.00 sowie zu den Verfahrenskosten in der Höhe von CHF 1'300.00. Mit Schreiben vom 26. Oktober 2021 stellte der Beschwerdeführer ein Gesuch um Neubeurteilung und meldete gleichzeitig Berufung an.