11 waltschaft Berner Jura-Seeland wird aufgehoben und der festgestellte Zufallsfund (Video vom 28. Juni 2019 betreffend SVG-Widerhandlungen, mutmasslich begangen durch den Beschwerdeführer) ist nicht verwertbar. Ebenfalls nicht verwertbar ist das Einvernahmeprotokoll vom 20. Oktober 2021 betreffend SVG- Widerhandlung. Das Video und das Einvernahmeprotokoll – sowie allenfalls weitere gestützt auf das Video erlangten Beweismittel – sind von den Verfahrensakten gesondert aufzubewahren und nach Abschluss des Verfahrens zu vernichten.