Urteil des Bundesgerichts 6B_1021/2013 vom 29. September 2014 E. 2.3.2), was hier nicht der Fall ist. Ob gestützt auf das Video noch weitere Beweismittel erhältlich gemacht werden konnten, ist der Beschwerdekammer nicht bekannt. Diese wären jedoch mit Blick auf das Fernwirkungsverbot ebenfalls nicht verwertbar. 7. Gestützt auf das Ausgeführte erweist sich die Beschwerde als begründet und ist gutzuheissen. Die Verfügung vom 12. November 2021 der Regionalen Staatsan-