Weiter hielt die Polizei im Berichtsrapport 25. Mai 2021 fest, dass auf dem Mobiltelefon des Beschwerdeführers mehrere Bild- und Videoaufnahmen hätten gesichtet werden können, auf welchen dieser eine entsprechende Armbanduhr trage. Dem Anzeigerapport vom 16. November 2021 wurden nebst den diesbezüglich gesicherten Aufzeichnungen auch eine Fotodokumentation betreffend Geschwindigkeitsüberschreitung und Streckenabschnitt/Vergleich mit Film beigelegt. 6.4 Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe wird bestraft, wer durch grobe Verletzung der Verkehrsregeln eine ernstliche Gefahr für die Sicherheit anderer