Konkret wird ihm vorgeworfen, am 28. Juni 2019 auf der Hauptstrasse in H.________ (Ort) ausserorts mit einer Geschwindigkeit bis max. 155 km/h (gemäss Tacho) gefahren zu sein, d.h. die ausserorts signalisierte Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h toleranzbereinigt (Sicherheitsmarge von 24 km/h) um 51 km/h überschritten und dies mit einem Handy gefilmt zu haben (Filmdauer: 11 Sekunden). Auf der entsprechenden Aufnahme soll gemäss Berichtsrapport vom 25. Mai 2021 ersichtlich sein, wie der Lenker (welcher eine markante Herrenarmbanduhr trage) sein Fahrzeug ausserorts stark beschleunigt habe, dies bis zu einer Geschwindigkeit von ca. 155 km/h.