Die Sichtung der Daten, die vor Januar 2020 entstanden sind, war somit nicht rechtmässig. Indes bestehen keine Anhaltspunkte dafür, dass die Strafverfolgungsbehörden bewusst nach Beweismitteln gesucht haben, die in keinem Zusammenhang mit dem (ursprünglichen) Tatverdacht gestanden haben.