8 len. Die Auswertung der älteren Daten war nicht rechtmässig. Was die Generalstaatsanwaltschaft dagegen vorbringt, ist unbehelflich. Zudem kann sein, dass die Daten auf einem sichergestellten Datenträger zunächst – aus Beweissicherungsgründen – vollständig gespiegelt werden. Dies bedeutet indes nicht, dass sie hiernach ohne Einschränkung durchsucht werden dürfen. Zwar mag zutreffen, dass Zeitangaben auf Dateien falsch sein können. Dies stellt indes nicht die Regel dar.